Frage von zufallssurfer: Darf man eigentlich pfänden wenn der Schuldner in Raten zahlen will?
Ein Bekannter von mir hat das mal erlebt, der wollte was in Raten abzahlen, aber der Gläubiger hatte trotzdem gepfändet. Ist das überhaupt erlaubt?
Beste Antwort:
Answer by Schwip Schwap
Natürlich, wenn in dem Kaufvertrag vorher keine Ratenzahlung vereinbart wurde muss der Gläubiger sich darauf nicht einlassen!
Auch wenn meine persönliche Meinung jetzt Daumen runter gibt! Ich verstehe sowas nicht, wenn ich mir was kaufe muss ich es bezahlen, ist doch normal! Was ich mir nicht leisten kann kaufe ich nicht, fertig!
Nur weil der Verkäufer was anbietet ist er nicht automatisch so reich das er sich die Zahlungsverzüge der Kunden leisten kann, der muss die Ware auch bezahlen!
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{ 9 } Comments
Wenn ich etwas kaufe, muss ich doch wissen, ob ich es zahlen kann oder nicht. Es grenzt schon an Betrug, wenn ich mir
Waren z.B. bestelle und kann sie nicht bezahlen. Pfändung ist
korrekt!
Ja!
Wenn der Gläubiger einer Ratenzahlung nicht zustimmt
Wenn beide Seiten mit einer Ratenzahlungsvereinbarung einverstanden sind, kann nach Eingang der ersten Rate eine Pfändungsaussetzung erwirkt werden. Die Pfändung und der Schuldtitel bleiben jedoch so lange bestehen, bis die Schuld abgegolten ist. Sollte eine Rate ausbleiben, kommt dann die Pfändung wieder zum greifen. (im wahrsten Sinne des Wortes.)
Ja leider!Wenn der Gläubiger mit der Höhe der Ratenzahlung nicht einverstanden ist kann er die Pfändung aufrecht erhalten.
ja ist es wenn eben vom Verkäufer das nicht akzeptiert wird ,aber viele tun es doch weil sie hoffen wenigstens auf länger dann an das ausstehende Geld zukommen.
zu Willy klar kauft man sich nur etwas wenn man es sich leisten kann aber durch solche ratenverträge können auch Leute die nicht soviel haben sich teure Sachen leisten die sie dann über Monate hin abzahlen.nur wird man dann zB arbeitslos steht man da und weiß nicht wie man dann diese raten zahlen soll.und andere die dies vorsätzlich tun die Ware erhalten und dann nicht zahlen das sind in meinen Augen Betrüger
ja! zahl deine schulden rechtzeitig dann stellt sich die frage nicht.
Solange der Gläubiger nicht einverstanden ist oder im Kaufvertrag eine Ratenzahlung angeboten und vereinbart worden ist kann dieser seine Forderung gegen den Schuldner vollstrecken.
Wenn die Forderung fällig ist, hat der Gläubiger einen Anspruch auf vollständige Zahlung. Der Schuldner kann nicht einfach hingehen und sagen, dass er dieses in Raten zahlt.
Der Gläubiger benötigt das Geld in der Regel ja auch um laufende Kosten zu decken.
Der Schuldner hat :
1.) eine Rechnung
2.) 3 Mahnstufen
3.) einen Mahnbescheid
4.) einen Vollstreckungsbescheid
….bekommen und hat es nicht nötig gehabt mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren (..oder hat Ratenzahlungen nicht eingehalten…) !!!
Ab der 1. Mahnstufe sind sicherlich 3 Monate vergangen … und er hat es nicht nötig gehabt die “Sache” zu regeln ????
Wenn man bedenkt wie viele Firmen selber in die Insolvenz gehen,weil Gläubiger nicht zahlen – !!!
Gott sei Dank war wenigstens was zum Pfänden da …. -meistens ist gar nichts mehr zu holen !
Ich hoffe.. auf nicht zu viel “Daumen runter”
Wenn man einen Titel hat, braucht man sich auf keine Ratenzahlung einlassen
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